1. Umsatzsteuer beim zahnärztlichen Eigenlabor

    Zahnersatz aus dem eigenen Labor ist umsatzsteuerpflichtig, die Behandlung nicht. Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, gibt die 7 Prozent weiter und holt sich die 19 Prozent aus den Einkäufen zurück, mit dem Flächenschlüssel auch aus Miete, Strom und EDV.

  2. Buchhaltung in der Praxis lassen

    Fast jede Zahnarztpraxis gibt ihre Buchhaltung an den Steuerberater. Wer die Abrechnung an eine Verrechnungsstelle abgegeben hat, hat dafür wenig Grund: Es bleibt eine der einfachsten Buchhaltungen, die es gibt.