Umsatzsteuer beim zahnärztlichen Eigenlabor
Zahnersatz aus dem eigenen Labor ist umsatzsteuerpflichtig, die Behandlung nicht. Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, gibt die 7 Prozent weiter und holt sich die 19 Prozent aus den Einkäufen zurück, mit dem Flächenschlüssel auch aus Miete, Strom und EDV.